Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma:
SIGOTEC Oberflächenveredelung UG (haftungsbeschränkt)
Boschstraße 6, 75236 Kämpfelbach, Deutschland
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der SIGOTEC Oberflächenveredelung UG (haftungsbeschränkt) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung anerkannt.
§2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch Auftragserteilung und schriftliche Auftragsbestätigung. Vorab können Aufträge persönlich, telefonisch oder schriftlich besprochen werden. Änderungen bedürfen der Schriftform.
§3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Oberflächenveredelung. Lieferzeiten erfolgen nach Absprache und Auftragslage.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die ausgewiesenen Preise.
(2) Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Ware bzw. nach Abschluss der Dienstleistung fällig – ohne Abzug.
(3) Zahlungsmöglichkeiten:
- Barzahlung
- Zahlung per EC-Karte
- nach Absprache: Überweisung bei Geschäftskunden möglich
(4) Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen geltend gemacht werden.
§5 Anlieferung der Werkstücke
Werkstücke müssen zerlegt, frei von grobem Schmutz, Öl und Fett angeliefert werden. Aufkleber und Etiketten sind vorab zu entfernen. Bei KFZ-Teilen gelten besondere Vorgaben wie Anlieferung ohne Lager, Kabel oder Sensoren. PKW-Felgen sind unbereift und ohne Anbauteile anzuliefern.
§6 Technische Hinweise
Das Ergebnis ist abhängig vom Zustand des Materials. Orangenhaut, Ausgasungsbläschen oder Einschlüsse können verfahrensbedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar. Bei bereits sandgestrahlten Teilen wird keine optische Garantie übernommen.
§7 Maskierungen
Zur Maskierung werden hitzebeständige Materialien verwendet. Ein Lösen während des Einbrennvorgangs kann nicht ausgeschlossen werden.
§8 Vorarbeiten
Kratzer und Kanten werden soweit möglich minimiert. Dellen werden nicht entfernt. Spachtelarbeiten erfolgen nur nach Absprache.
§9 Reinigung
Trotz chemischer Reinigung können Rückstände verbleiben, die das Ergebnis beeinflussen.
§10 Abnahme
Endkontrolle und Endreinigung erfolgen durch den Auftraggeber. Mit Abholung gilt die Leistung als abgenommen.
§11 Gewährleistung
Dem Auftragnehmer steht bei berechtigten Mängeln das Recht auf dreimalige Nachbesserung zu. Verfahrensbedingte Erscheinungen stellen keinen Mangel dar.
§12 Haftung
Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für mangelhafte Vorarbeiten des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen.
§13 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§14 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
